Grundschule Groß Lindow

Schulleiterin Frau Burkert

Schulweg 1
15295 Groß Lindow

Tel: (033609) 708

 
 
Brandenburg vernetzt
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Schulordnung der Grundschule Lindenbäumchen

Hausordnung der Grundschule Lindenbäumchen


Ich habe das Recht und die Pflicht ungestört zu lernen!
Ich bin höflich und respektvoll !
Ich folge den Anweisungen des Lehrers, des Schulpersonals und der Schüleraufsicht!
Ich verhalte mich im Unterricht ruhig!
Ich achte fremdes Eigentum!
Das Einhalten der Hausordnung trägt zur Gestaltung einer angenehmen Lernatmosphäre bei.


I.
Geltungsbereich


Die Hausordnung gilt für alle Gebäude und Freiflächen der Grundschule Lindenbäumchen sowie für alle festgelegten Ort schulischer Veranstaltungen.


II.
Unterricht


1.
Ich muss um 7.30 Uhr im Unterrichtsraum sein!
2.
Ich bin pünktlich und vorbereitet zu jeder Unterrichtsstunde!
3.
Ich bringe nur Dinge mit zur Schule, die ich für diesen Unterrichtstag brauche!
4.
Ich esse und trinke im Unterricht nicht!
5.
Ich stelle meinen Stuhl nach Unterrichtsschluss hoch!
6.
Ich trage Wechselschuhe von Oktober bis März im gesamten Schulgebäude! (Ausnahmen: Klassenräume mit Teppichboden!)
7.
Fachunterrichtsräume, die Turnhalle und das Computerkabinett darf ich nur
im Beisein oder auf Weisung eines Fachlehrers betreten!
8.
Erscheint zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft,
erfolgt eine Meldung durch den Klassensprecher im Sekretariat.
Bis zur Entscheidung verbleibt die betroffene Klasse vor bzw. im
Unterrichtsraum und verhält sich diszipliniert!
9.
Ich habe die Pflicht, Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig zu erfüllen.


III.
Schulgelände und Pausen


1.
Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof. Die Unterrichtsräume sind zu verlassen. (Ausnahme: Schüleraufsicht)
2.
Ich verlasse das Schulgelände (Schulgebäude, Schulhof, Schulgarten, Sportgelände und Turnhalle) während der gesamten Unterrichtszeit nicht.
3.
Ich verlasse sofort das Schulgelände nach Unterrichtsschluss bzw. nach Beendigung der Freizeitangebote.
4.
Fahrräder sind auf den dafür ausgewiesenen Flächen abzustellen!
5.
Der Fahrradständer ist kein Aufenthaltsort!
6.
Ich darf in der Zeit von April bis Oktober während der Hofpausen
den Spielplatz benutzen!


IV.
Ordnung, Sauberkeit und Güterschutz


1.
Ich grüße freundlich!
2.
Ich folge den Anweisungen des Schulpersonals und der Schüleraufsicht!
3.
Ich benutze den Haupteingang beim Betreten und Verlassen des Schulhauses!
4.
Ich bewege und verhalte mich stets rücksichtsvoll im gesamten Schulgelände!
5.
Ich verhalte mich so, dass kein Mitschüler gefährdet bzw. in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird!
6.
Ich halte Ordnung und Sauberkeit und schütze unser Schulgelände!
7.
Ich rauche nicht und nehme keine Drogen auf dem gesamten Schulgelände!
8.
Fundsachen gehören nicht mir, sondern ich gebe sie im Sekretariat ab!
9.
Ich achte fremdes Eigentum!
10.
Ich weiß, dass ich zur Verantwortung gezogen werde, wenn ich fremdes Eigentum entwende, beschädige oder vernichte!
11.
Die Benutzung von elektrischen Freizeitgeräten sowie Handys ist auf dem gesamten Gelände der Grundschule während eines Unterrichtstages
nicht erwünscht !


V.
Schulweg


1.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, beachten die Straßenverkehrsordnung!
2.
Ich fahre nicht mit dem Fahrrad auf dem Schulhof, setze den Helm ab und sichere mein Fahrrad!
3.
Beim Benutzen des Schulbusses verhalte ich mich rücksichtsvoll und halte die Busregeln ein!


VI.
Sanktionen


Verstöße gegen diese Hausordnung können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß der §§ 63 und 64 des Gesetzes
über die Schulen im Land Brandenburg vom 02. August 2002 geahndet werden.
Die Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vom 12.Oktober 1999 ist anzuwenden.
Darüber hinaus können Störer zu gemeinnütziger oder wiedergutmachender Arbeit herangezogen werden.


VII.
Alarmordnung


1.
Ich bewahre Ruhe und beachte alle Anweisungen des Lehrers!
2.
Der Brand- und Katastrophenalarm wird ausgelöst durch einen dreimaligen kurzen Klingelton.
3.
Im Brand- und Katastrophenfällen haben alle Personen unverzüglich die Schulgebäude zu verlassen und sich auf den ausgewiesenen Flächen zu sammeln. Näheres regelt die Brand- und Katastrophenschutzordnung.
4.
Bei einem Amoklauf wird nach dem schulinternen Notfallplan verfahren!


VIII.

 Mitbringen von Gegenständen


1. Ich bringe nur Dinge mit zur Schule, die ich für diesen
Unterrichtstag brauche!
2. Die private Benutzung von elektronischen Geräten (einschließlich Handys
und Smartwatches) ist auf dem gesamten Gelände der Grundschule
während eines Unterrichtstages verboten!“


IX.

 Inkrafttreten


Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 14. März 2024 in Kraft.
Silvane Burkert und Ingolf Petschke


Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht und das Recht, ungestört zu lernen!
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat die Pflicht und das Recht
ungestört zu unterrichten!
Miteinander lernen!
Aufeinander achten!
Füreinander da sein!
Verpflichtung zur Einhaltung der Schulordnung der
Grundschule LINDENBÄUMCHEN Groß Lindow
Ich habe die Schulordnung am ………………. erhalten.
Ich verpflichte mich, diese einzuhalten.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung greift der Maßnahmenkatalog zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen unserer Schule.
Groß Lindow, den …………….
Unterschrift Schüler ……………….
Ich habe die verbindliche Vereinbarung zwischen Elternhaus und Grundschule Lindenbäumchen erhalten, unterstütze diese und verpflichte mich, mein Kind bei der Einhaltung der Schulordnung zu unterstützen.


Groß Lindow, den …………….

Unterschrift Eltern …………….