Grundschule Groß Lindow

Schulleiterin Frau Burkert

Schulweg 1
15295 Groß Lindow

Tel: (033609) 708

 
 
Brandenburg vernetzt
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Schulordnung der Grundschule Lindenbäumchen

Schulordnung de Grundschule „Lindenbäumchen“

Groß Lindow

 

 

  1. Leitgedanke
  2. Schulgelände und Schulgebäude
    1. Betreten und Verlassen des Schulgeländes
    2. Verhalten auf dem Schulgelände und dem Schulhof / Spielplatz
    3. Verhalten im Schulgebäude
    4. Verhalten in den Pause / Toiletten
    5. Verhalten bei Alarm
    6. Mitbringen von Gegenständen
  3. Unterricht
    1. Unterrichtsbeginn / Unterrichtsschluss
    2. Zeitlicher Ablauf
    3. Besonderheiten für den Unterricht
    4. Hausaufgaben / Arbeitsmittel
    5. Fachunterricht / Computerraum
  4. Schulweg
    1. Fahrrad
    2. Öffentliche Verkehrsmittel
  5. Allgemeines

 Allgemeines

  1. Aufgaben der Eltern
    1. Allgemeines
    2. Entschuldigung bei Krankheit
    3. Beurlaubungen

 

  1. Leitgedanken

 

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

Jede( r ) muss stets die Rechte der anderen respektieren.

 

MITEINANDER lernen

AUFEINANDER achten
  FÜREINANDER da sein

 

 

  1. Schulgelände und Schulgebäude

 

    1. Betreten und Verlassen des Schulgeländes

 

Besucher melden sich im Sekretariat der Grundschule an.

Für Schulveranstaltungen gibt es besondere Besucherregelungen.

 

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit nicht gestattet.

Das Schulgelände beinhaltet: Schulhof, Sportgelände, Turnhalle

 

 

 

 

 

    1. Verhalten auf dem Schulgelände und dem Schulhof / Spielplatz

 

     Beim Verlassen des Schulhauses benutzen alle den Haupteingang.

     Aufsichtsführende Lehrer gehen sofort nach Verlassen des

     Unterrichtsraumes aller Schüler die Aufsicht.

    

      Jeder Schüler verhält sich so, dass kein Mitschüler gefährdet bzw.

      in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird.

      Handgreifliche Auseinandersetzungen werden nicht geduldet.

      Das Werden mit harten Gegenständen, wie Sand, Steinen oder auch

      Schneebällen sind verboten.

      Aufsichtslehrende Lehrer und die Schüleraufsicht

      sind weisungsberechtigt.

      Konflikte werden schulintern auf Grundlage der VV Erziehung- und

      Ordnungsmaßnahmen geregelt.

      Regelmäßig werden Belehrungen durch die Klassenlehrer durchgeführt

      Und diese aktenkundig gemacht.

      Mit Bäumen, Sträuchern und Bepflanzungen auf dem Schulhof wird

      achtsam umgegangen.

      Die Rasenfläche mit dem Hochbeet und dem Teich wird nicht betreten.

      In den Teich werden keine Gegenstände geworfen.

      Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

      Die Toiletten werden vom Hofeingang benutzt.

   

 

       Der Spielplatz wird nur in den beiden Hofpausen und nach der

       Unterrichtsstunde (Busaufsicht) genutzt.

  Während der Zeit nach den Oktoberferien bis Ostern werden die

  Spielgeräte nicht genutzt (Unfallgefahr).

 

  Nach Unterrichtsschluss wird das Schulgelände verlassen. Verhalten

  im Schulgebäude.

 

 

 

    1. Verhalten im Schulgebäude

 

 

Die Schule ist ab 7.20 Uhr geöffnet.

Herrscht vor Unterrichtsbeginn schlechtes Wetter (Regen, Schnee,

Temperaturen unter 0 Grad Celsius) dürfen sich die Schüler/innen

im vorderen Flur aufhalten.

 

Im gesamten Schulgebäude verhalten sich alle ruhig und regelrecht.

Es wird nicht gerannt.

 

 

 

    1. Verhalten in den Pausen / Toiletten

 

 

    Die Pausen dienen der Erholung.

    In den kleinen Pausen wechseln wir die Räume bzw. verbringen diese

    Im Klassen- oder Fachraum.

    Das Frühstück nehmen wir in der Pause von 8.20 Uhr bis 8.30 Uhr im

    Klassenraum ein.

    Regenpausen werden durch Abklingeln angezeigt.

    Die Klassen wechseln den Klassenraum zu Beginn der Pause.

    Aufsicht führt der Lehrer der folgenden Unterrichtsstunde.

   

    Die Toiletten werden nur bis auf wenigen Ausnahmen in der

    Pause benutzt.

    Toiletten und Waschräume sind keine Aufenthaltsräume.

    In den Toiletten achten wir Sauberkeit (Spülung).

    Nach der Toilettenbenutzung werden die Hände gewaschen.

 

 

 

     2.5 Verhalten bei Alarm

 

     Bei Feueralarm werden folgende Maßnahmen ergriffen.

  • In den Räumen und Fluren sind Fenster und Türen zu schließen.
  • Die Klassen verlassen unter Einhaltung von Disziplin und unter Leitung der Lehrerin entsprechend dem im Alarmplan vorgeschriebenen Fluchtweg das Schulgebäude.
  • Die Lehrerin führt das Klassenbuch mit und überprüft am Stellplatz die Anwesenheit, die anschließend der Schulleitung gemeldet werden muss.
  • Das Gebäude darf erst nach Entwarnung wieder betreten werden.

 

 

 

 

 

 

    1. Mitbringen von Gegenständen

 

      Feuerzeuge, Taschenmesser sowie andere gesundheitsgefährdende oder

      Gefährliche Dinge jeglicher Art dürfen nicht mit in die Schule

      gebracht werden.

      Die Lehrkräfte sind berechtigt diese abzunehmen und zu verwahren.

 

      Handys und andere elektronischen Geräte werden während der

      Schulzeit ausgeschaltet.

      In dringenden Fällen kann im Sekretariat angerufen werden.

 

       Bei Verlust / Diebstahl sind Wertgegenstände wie Handys,

       MP3-Player, Schmuck o.ä. nicht versichert.

 

 

       3.  Unterricht

 

       3.1. Unterrichtsbeginn / Unterrichtsschluss

 

 

       Ab 7.20 Uhr sind alle Klassenräume geöffnet.

      

       Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu ermöglichen, müssen alle

       Schülerinnen und Schuler spätestens 5 Minuten vor Stundenbeginn in

       der Klasse sein.

 

       Schüler/-innen, Eltern und Lehrerinnen achten auf einen pünktlichen

         Unterrichtsbeginn.

 

 

3.2. Zeitlicher Ablauf

 

          Stundenzeiten:

1.Stunde: 7.35 – 8.20 Uhr

2.Stunde: 8.30 – 9.15 Uhr

 3.Stunde: 9.35 – 10.20 Uhr

   4.Stunde: 10.25 – 11.10 Uhr

   5.Stunde: 11.40 – 12.25 Uhr

    6.Stunde: 12.30 – 13.15 Uhr

     7.Stunde: 13.30  – 14.15 Uhr

             Dienstag/Mittwoch/Freitag in der 7. h  Hausaufgabenstunde.

Im Anschluss finden verschiedene Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des offenen Ganztages Arbeitsgemeinschaften statt.  

Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler/-innen das Schulgelände.

 

 

3.3. Besonderheiten für den Unterricht

Jeder Schüler ist verpflichtet, an seinem Arbeitsplatz Ordnung und Sauberkeit zu wahren.

Abfälle und Papier sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.

Der Ordnungsdienst ist für Ordnung und Sauberkeit (einschl. Tafel) verantwortlich.

Neben dem Weisungsrecht der Lehrer in Fragen Ordnung und Sauberkeit steht dem Hausmeister, den Reinigungskräften und der Sekretärin in besonderem Maße ein Weisungsrecht gegenüber Schülern zu.

Nach Unterrichtsschluss werden von jedem Schüler /-innen die Stühle hochgestellt werden.

Im Klassenraum werden Hausschuhe/Wechselschuhe in der Zeit von Oktober bis März getragen. In den Räumen mit Teppichboden gilt dies für das gesamte Schuljahr.

Schüler schreiben mit blauer Tinte oder einem Fineliner (Linkshänder, Sehschwäche).

Heftränder haben einen Rand von 2cm außen.

Ränder auf Blättern haben rechts/links einen Rand von 2cm.

Für Kontrollarbeitsblättern gilt:

oben links 1. Zeile Name, 2. Zeile Name, oben rechts 1. Zeile Datum

3.4. Hausaufgaben / Arbeitsmittel

Das Hausaufgabenheft wird immer eine Woche im voraus vorgetragen.

Vergessene Hausaufgaben/Arbeitsmittel tragen die Schüler selbständig ein.

Die nachgeholten Hausaufgaben werden nach Möglichkeit durch den Lehrer kontrolliert.

Zu den notwendigen Arbeitsmitteln jedes Schülers gehören: Füllhalter, 2 Bleistifte, Buntstifte, Lineal, Geodreieck, Zirkel

3.5. Fachunterricht / Computerraum

Der Fachraum wird nur mit dem Fachlehrer betreten, in diesem Raum ist das Essen und Trinken untersagt.

Im Computerraum gilt Folgendes:

Jeder Nutzer verlässt den PC-Arbeitsplatz in einem Zustand weiterer Nutzbarkeit.

Die Benutzung der Computer erfolgt so, dass die Arbeit an benachbarten Plätzen nicht gestört wird.

Es wird nur ach Anweisung des Lehrers gearbeitet.

Mutwillige Veränderungen und Zerstörungen werden geahndet. Es wird im Internet nur nach Seiten gesucht, die dem Wissenserwerb dienen.

Private Passwörter bzw. Benutzernamen unterbleiben.

 

 

 

4. Schulweg

4.1. Fahrrad

Schüler/-innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen achten auf die Vorgaben der STVO.

Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

Das Fahrrad wird  in den entsprechenden Fahrradständern abgestellt und abgeschlossen. Der Fahrradhelm wird mit ins Schulhaus genommen und im Schrank/Klassenraum abgelegt.

 

4.2.Öffentliche Verkehrsmittel

Die Buskinder benutzen den Schulbus.

Sollten Schüler den Bus verpasst haben, melden sie sich sofort im Sekretariat.

Im Bus setzen sich nach Möglichkeit alle Kinder auf eine Sitzplatz und verhalten sich ruhig.

 

  1. Allgemeines

 

Das Mittagessen kann in der Zeit von 11.10 bis 11.35 Uhr und nach der 5. Unterrichtsstunde eingenommen werden.

Besucher, Eltern, Angestellte der Grundschule und Lehrerinnen werden in der Grundschule gegrüßt.

Im Unterricht wird nicht gegessen und Kaugummi gekaut.

Das Trinken von Wasser und ungesüßtem Tee ist während des Unterrichts gestattet.

Mützen und ähnliche Sachen werden im Unterricht nicht getragen.

Die Kleidung wird in den Schränken bzw. an die entsprechenden Kleiderhaken gehängt, die Schuhe gehören in das Schuhregal.

Fremdes Eigentum wird geachtet.

Mit Schuleigentum und Arbeitsmaterial wird sorgsam umgegangen.

Alle ausgeliehenen Lehrbücher werden eingeschlagen und mit Namen (Stempel) beschriftet.

Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haftet der Schüler bzw. Deren Erziehungsberechtigte.

 

6.Aufgaben der Eltern

 

6.1.Allgemein

Die Eltern sorgen dafür, dass das Kind pünktlich zur Schule erscheint.

Die Eltern sorgen für die Vollständigkeit der Schulmaterialien.

Die Eltern halten regelmäßig Kontakt zur Grundschule bzw. zur Klassenlehrerin.

Jedes Kind erhält täglich ein gesundes Frühstück für die Schule.

 Veränderungen (Adresse, Telefonnummer, Sorgeberechtigung o.ä. ) melden die Eltern umgehend im Sekretariat der Grundschule.

6.2.Entschuldigung bei Krankheit

Wenn das Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht erscheinen kann, melden die Eltern dies bis um 8.00 Uhr am selben Tag. Die schriftliche Entschuldigung wird dem Klassenlehrer nachgereicht. In begründeten Fällen kann die Grundschule ein ärztliches Attest fordern.

 

6.3.Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können nur aus einem wichtigen Grund auf Antrag beurlaubt werden. (höchstens 3 Tage im Schuljahr durch Klassenlehrer)

Arzt- oder Zahnarztbesuchen sollen in der Regel am Nachmittag stattfinden (Ausnahme: kiefernorthopädische Behandlung).

Vor und nach den Ferien kann nur in Ausnahmefällen eine Freistellung nach Antragstellung bei der Schulleitung in begründeten Fällen genehmigt werden.

Urlaubsreisen sind kein Freistellungsgrund.

 

 

 

 

 

Groß Lindow, den 01.03.2015