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Einheitliche Vorgehensweise bei Erkrankung eines Kindes

 

 

1. telefonische Abmeldung durch die Eltern, bis 8:00 Uhr, unter 033609/708 

2. nach Rückkehr in die Grundschule (1. Tag!!!) muss eine schriftliche Entschuldigung 

durch die Eltern erfolgen 

3. ansteckende Krankheiten und Läuse müssen der Grundschule unverzüglich 

mitgeteilt werden

4. Sportbefreiung erfolgt durch ein ärztliches Attest (in Ausnahmefällen können Eltern eine kurzfristige Sportbefreiung schriftlich erbitten)

5. Fehltage werden wöchentlich in weBBschule durch den/die Klassenleiter/in erfasst (Bedingung: im Klassenbuch müssen die fehlenden Schüler/innen erfasst sein!)

6. nach 15 Fehltagen erfolgt die Herausgabe des Elternbriefes aus weBBschule (erfolgt nicht bei Krankenhausaufenthalten, Kuren oder chronischen Erkrankungen)

7. nach Herausgabe des Elternbriefes aus weBBschule, behält die Schulleitung diese Schüler/innen im Blick und entscheidet bei weiterem massiven Fehlen, in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in, über die Versendung eines weiteren Briefes, mit der Forderung einer dauerhaften Entschuldigung vom Arzt 

8. die Verantwortung für das Einholen von Hausaufgaben und Mitschriften, sowie für das Nachholen des Unterrichtsstoffes obliegt in der Verantwortung der Eltern

9. in Klasse 1 bis 3 kommen die Eltern nach Absprache, mit dem Sekretariat oder Klassenleiter/in, in die Schule und holen die Schulmaterialien, Mitschriften und 

Hausaufgaben ab

10. in Klasse 4 bis 6 sind die Kinder selbst verantwortlich für das Einholen des 

versäumten Unterrichtsstoffes

11. hat ein Kind durch seine Abwesenheit schriftliche Lernerfolgskontrollen oder 

Klassenarbeiten versäumt, wird ein Nachschreibetermin festgelegt